Aktuelles aus Münster
Auszug aus einer Stellungnahme der CDU-Fraktion Münster zum bevorstehenden Bürgerentscheid über die Frage des Bestandes des Beschlusses des Rates der Stadt Münster, vier verkaufsoffene Sonntage, davon zwei in der Adventszeit, zu genehmigen:
Angesichts der fortschreitenden Kommerzialisierung aller Lebensbereiche, einschließlich der Sonntage, schreibt die CDU: Auszug:
„Verkaufsverbote passen einfach nicht mehr in die Zeit.
Ein Verbot verkaufsoffener Sonntage würde Münster nicht guttun und uns nur den Ruf der Spießerhauptstadt eintragen. Wie man persönlich auch immer zum Sonntag steht, ein Totalverbot passt einfach nicht mehr in die Zeit. Ausgewählte verkaufsoffene Sonntage fördern die Attraktivität der Stadt Münster.“
Soweit die CDU-Fraktion.
Dazu ein Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 140 GG
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“